Oskar – die Ostschweizer Gästekarte

Oskar steht für die Ostschweizer Gästekarte. Die kantonsübergreifende Gästekarte ist somit in folgenden Kantonen gültig:

  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Glarus
  • Thurgau
  • Schaffhausen
  • St. Gallen
  • Bis zum Fürstentum Lichtenstein

Oskar aus Sicht der Gäste

Gäste geniessen mit Oskar freie Fahrt im ganzen Tarifverbund von Ostwind. Aber das ist noch nicht alles: Hinzukommen die für den Oskar-Gast kostenlosen Erlebnisse wie Schifffahrt, Bergbahnen, Museen, Freibäder etc.

Kosten
Oskar gibt es ab zwei Übernachtungen in einer Oskar-Partnerunterkunft und kostet CHF 17.- pro Tag respektive CHF 8.50 für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren.

Oskar aus Sicht der Unterkunft

Oskar ist ausschliesslich in der Oskar-Partnerunterkunft erhältlich. Mit den über 80 kostenlosen Eintritten bieten Unterkünfte ihren Gästen ein attraktives Erlebnispaket an und heben sich von den Mitbewerbern ab. Clever eingesetzt, übernimmt Oskar für den Betrieb das Marketing im Freizeittourismus.

Kosten
Für die Berechtigung zur Ausstellung der Ostschweizer Gästekarte wird ein fixer Jahresbeitrag je nach Grösse und Kategorie der Unterkunft verrechnet.

Oskar aus Sicht des Freizeitbetriebes

Die Freizeitbetriebe gewinnen mit der Teilnahme bei der Ostschweizer Gästekarte zusätzliche Visibilität und somit eine weitere Marketingmassnahme. Denn um von Oskar reichlich zu profitieren, konsultiert der Gast die Website mit den für ihn kostenlosen Erlebnissen. Passt vielleicht ein Erlebnis nicht in die geplante Route, so könnte dieses auf die Must-see-Liste für eine nächste Reise, möglicherweise auch ohne Oskar, gesetzt werden.

Kosten
Pro registrierter Eintritt werden 40% des ursprünglichen Preises zurückvergütet. Je nach Jahresabschluss wird zu Jahresende über eine zusätzliche Ausschüttung entschieden.

Vorstellung und Erfahrungsberichte Oskar

Möchten auch Sie Ihre Gäste in die Vorteile der Ostschweizer Gästekarte kommen lassen? – Dann nehmen Sie doch mit der Oskar-Geschäftsstelle Kontakt auf.

Angebote von Thurgau Tourismus

First-Level-Support für Oskar-Partner

Was kostet ein Handscanner?

CHF 250.-. Dieser Betrag geht zu Lasten des Leistungsträgers respektive des Erlebnisses.

Zuletzt aktualisiert am 30.08.2021 von Dominique Gasser.

Was tun, wenn sich die Gästekarte nicht einlesen lässt?

Funktioniert im Moment das Internet nicht, ist der Scanner defekt oder lässt sich Oskar aus einem anderen Grund gerade nicht einlesen. So darf Vor-, Nachnamen, Kartennummer, Datum und Uhrzeit in dieses Dokument eingefügt und per Mail der Geschäftsstelle zugestellt werden. Sie wird die nicht eingescannten Karten schnellst möglich im System nachführen.

Zuletzt aktualisiert am 30.08.2021 von Dominique Gasser.

Dürfen Erlebnisse beliebige Male während eines Aufenthalts besucht werden?

Nein, die Gästekarte erlaubt die einmalige Nutzung (Berg- und Talfahrt oder Schifffahrt-Tageskarte) eines Erlebnisanbieter. Die Nutzung des ÖVs im Ostwind Tarifverbund ist unbegrenzt.

Zuletzt aktualisiert am 30.08.2021 von Dominique Gasser.

Kann eine bereits ausgestellte Karte verlängert werden?

Systemtechnisch ist das leider NOCH nicht möglich. Aktuell müssen die Gäste bereits vor dem Gültigkeitsstart der Karte eine allfällige Verlängerung angeben. Nur dann kann die Karte storniert und neu erstellt werden. Die Geschäftsstelle kann eine gebrauchte Karte stornieren und eine Neue erstellen. Die alten Leistungen werden dann auf die neue Karte geschrieben. Dies ist mit viel Aufwand verbunden und kann aufgrund beschränkter Ressourcen höchstens am Montag, Dienstag oder Donnerstag erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am 30.08.2021 von Dominique Gasser.

Wie sperre ich eine bereits ausgestellte Gästekarte?

Wurde die Karte nur ausgestellt und noch nicht benutzt, so kann der Beherberger die Karte gemäss Feratel-Leitfaden stornieren. War die Karte bereits im Einsatz, so ist ein Vorgehen gemäss folgendem Workflow gewünscht.

Zuletzt aktualisiert am 30.08.2021 von Dominique Gasser.

Welche Freizeitbetriebe sind in der Karte inbegriffen?

Eine Liste zum Ausdrucken für die Mitarbeitenden und Gäste finden Sie hier. (Stand Januar 2024)

Die Leistungsträger werden auf der Website Oskarferien.ch stets aktualisiert.

Zuletzt aktualisiert am 25.01.2024 von Celina Conrad.