Tourismusbeitrag

Der Kanton Thurgau verfügt über kein Tourismusgesetz, wo eine gesetzlich festgelegte Kurtaxe festgehalten ist. Um dennoch die Sensibilisierung des Gastes auf den Wert des Tourismus in der Region zu fördern, wurde für die Mitglieder von Thurgau Tourismus der «TourismusBeitragTG» ins Leben gerufen. Dieser ermöglicht es ihnen, die Mitgliederbeiträge an Thurgau Tourismus zu refinanzieren ohne ihr eigenes Marketingbudget zu belasten.

Der Tourismusbeitrag ist je nach Übernachtungsbetrieb wie folgt festgelegt:

Mitgliedschaft/Betrieb Tourismusbeitrag
Hotellerie CHF 2.50
Campingplätze CHF 1.50
Jugendherbergen CHF 1.50
Ferienwohnungen, Bed and Breakfast und Schlafen im Stroh CHF 1.50

Der Tourismus-Beitrag wird jedem übernachtenden Gast verrechnet, unabhängig vom Zweck des Aufenthalts und von der Art des Beherbergungsbetriebes. Kinder bis 16 Jahre sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Kurtaxen fliessen die Mehreinnahmen direkt in die Betriebskasse der Mitglieder. Dabei gilt es zu beachten, dass der Tourismusbeitrag als separater Punkt auf der Abrechnung des Gastes aufgeführt ist und mit einem Mehrwertsteuersatz von 3.8 % ausgewiesen wird.

Für die Umsetzung und Erhebung des Tourismusbeitrages ist der Übernachtungsbetrieb verantwortlich.

Voraussetzung für die Einführung des Tourismusbeitrages

  • Mitgliedschaft bei Thurgau Tourismus
  • Unterzeichnete Vereinbarung zwischen Thurgau Tourismus und dem Beherbergungsbetrieb
  • Ausweisung auf der Rechnung des Gastes
  • Mehreinnahmen sind zweckgebunden für touristisches Marketing einzusetzen