Kurtaxe & Meldepflicht

Da der Kanton Thurgau über kein Tourismusgesetz verfügt, werden dem Gast keine Kurtaxen verrechnet. Für die Förderung des Thurgauer Tourismus und somit zur Refinanzierung des Mitgliederbeitrages haben Beherbergungsbetriebe als Mitglieder von Thurgau Tourismus die Möglichkeit, von ihren Gästen den Tourismusbeitrag einzuziehen.

Bewilligung

Wer ein Gästezimmer oder Ferienwohnung anbieten möchte, sollte sich vorab beim Bauamt der entsprechenden Gemeinde nach der Zonenkonformität erkunden. Steht dem Vorhaben nichts im Wege, so muss die kommerzielle Vermietung beim Einwohneramt gemeldet werden.

Meldepflicht

Die Beherbergungsbetriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Personalien und Herkunft ihrer Gäste der Kantonspolizei Thurgau zu melden. Dazu kann beispielsweise bei Abegglen-Pfister AG entsprechende Melde- oder Ankunftsscheine bestellt werden.

Die Meldescheine werden von der Polizei abgeholt oder durch den Beherbergungsbetrieb an den zuständigen Polizeiposten überbracht. Dazu sind die Gastgebende aufgefordert, mit dem regionalen Polizeiposten Kontakt aufzunehmen.

Elektronische Übermittlung

Es besteht die Möglichkeit, die Gästedaten elektronisch an die Hotelkontrolle der Kantonspolizei Thurgau zu senden. Dies ist aber je nach Buchungssystem technisch unterschiedlich. Interessierte Betriebe dürfen sich hierfür gerne direkt an die Kantonspolizei Thurgau wenden.