Neues Datenschutzgesetz in der Schweiz

Am 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz in Kraft getreten und betrifft somit auch touristische Betriebe. Dieses Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und zieht somit nach der Datenschutzverordnung (DSGVO) in der EU nach. Um zu erfahren, welche Massnahmen für touristische Betriebe erforderlich sind, sollten Sie sich die Aufzeichnung der Stammgast GmbH ansehen.

Handlungsempfehlungen

Aktuell gilt es, bis zum 1. September 2023 folgende Grundlagen zu schaffen:

  1. Bestimmung von Person(en) mit Datenschutzverantwortung im Betrieb (inkl. genügend Ressourcen für Umsetzung der Massnahmen)
  2. Aneignung von Basiswissen (vgl. Quellen unten)
  3. Anmeldung bei Toolbox (für Mitglieder von HotellerieSuisse) oder Alternativen
  4. Definition von Umfang, Zeitplan und Verantwortlichkeiten für Umsetzung (Ressourcen)
  5. Einbezug von externen Partnern/Experten prüfen (Wicki Partners AG, Datenschutzpartner AG, TSO)

Für die Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) empfehlen wir zudem in den kommenden Monaten die folgenden konkreten Massnahmen des 8-Punkte-Plan der Stammgast GmbH zu unternehmen:

  1. Orientierung: Erstellung einer GAP-Analyse, um den aktuellen Stand der Datenverarbeitung zu erfassen. (z.B. Toolbox HotellerieSuisse oder Flussdiagramm Wicki Partner)
  2. Dokumentation: Erstellung eines Verzeichnisses für Datenverarbeitungstätigkeiten, um eine Übersicht zu schaffen.
  3. Verträge intern: Erstellung oder Aktualisierung von internen Richtlinien zur Datenverarbeitung und ggf. Anpassung/Ergänzung von Arbeitsverträgen.
  4. Verträge extern: Erstellung oder Aktualisierung der Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung mit externen Dienstleistern.
  5. Webseite: Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Datenschutzerklärung, um Transparenz zu gewährleisten.
  6. Webseite: Prüfung und gegebenenfalls Anpassung des Cookie-Banners.
  7. Verantwortlichkeiten: Festlegung von Verantwortlichkeiten intern und gegebenenfalls auch extern (Ressourcen, Haftbarkeit).
  8. Prozesse: Sicherstellung von Basiswissen bzgl. Betroffenenrechten, Personaldaten (Aufbewahrung/Herausgabe), Datenschutzverletzungen und Meldepflichten.

Indem Sie diese Handlungsempfehlungen umsetzen, können Sie sicherstellen, dass Ihr touristisches Unternehmen den Anforderungen des DSG gerecht wird und personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechperson für Datenschutzthemen

Haben Sie Fragen zur Datenschutzverordnung der Schweiz? Dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Adrian Braunwalder
adrian.braunwalder@thurgau-bodensee.ch
Tel. +41 (0)71 531 01 45