Der Weg zum Thurgauer Tourismuspreis
Der Thurgauer Tourismuspreis macht besondere touristische Angebote und Projekte sichtbar. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über Teilnahme, Bewertung und Auswahlverfahren.
Teilnahmeberechtigung
Bewerben können sich alle touristischen Akteurinnen und Akteure im Kanton Thurgau. Dazu zählen insbesondere:
- Hotels, Gastronomiebetriebe, Weingüter, Campingplätze und Ferienwohnungen
- Anbieterinnen und Anbieter von Freizeit-, Natur- und Kulturerlebnissen
- Organisationen, Gemeinden oder Privatpersonen mit touristisch relevanten Projekten
- Wanderwege, Velowege, Themenpfade oder regionale Kooperationen
Einreichung und Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über ein Webformular. Dort können interessierte Betriebe und Projektträgerschaften ihre Unterlagen einreichen und ihr Angebot vorstellen.
Als Dankeschön für die Teilnahme erhalten alle Bewerbenden ein «Tourismus zum Mitmachen»-Paket von Thurgau Tourismus. Dieses enthält verschiedene Marketingmassnahmen, die direkt für die eigene Kommunikation genutzt werden können.
Kriterien für die Bewertung
Alle eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury sorgfältig geprüft. Auf dieser Basis wählt die Jury die fünf nominierten Betriebe aus. Die Beurteilung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Typisch Thurgau – regionale Verankerung, Identität und Landschaft
- Innovationsgrad – neue, kreative oder zukunftsorientierte Ansätze
- Nachhaltigkeit – ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung
- Sympathie – Ausstrahlung, Wirkung und Vorbildfunktion
- Relevanz für den Tourismus – Beitrag zur touristischen Entwicklung und Wertschöpfung
Auswahlverfahren und Zeitplan
1. Bewerbung und Vorauswahl
Nach Ende der Bewerbungsfrist prüft eine Fachjury alle Einreichungen und wählt die fünf nominierten Betriebe aus.
2. Videoproduktion
Für alle Nominierten werden Kurzvideos produziert. Diese dienen der öffentlichen Kommunikation und dem Publikumsvoting und können von den Betrieben auch für eigene Marketingzwecke genutzt werden.
3. Juryentscheid (Pitch & Bewertung)
Nach der Videoproduktion werden die nominierten Betriebe zu einer zweiten Jurysitzung eingeladen und stellen ihr Angebot persönlich in einem Pitch vor. Der Entscheid der Fachjury zählt zwei Drittel der Gesamtbewertung.
4. Publikumsvoting
Im Anschluss startet die Kampagne zur Bekanntmachung der Nominierten und zur Aktivierung des Publikumvotings. Die Betriebe können diese Phase aktiv mit eigenen Massnahmen begleiten. Das Online-Voting fliesst mit einem Drittel in die Gesamtbewertung ein.
5. Preisverleihung
Die feierliche Verleihung des Thurgauer Tourismuspreises findet im Anschluss an die Generalversammlung von Thurgau Tourismus statt.