Tourismusbeitrag
Der Kanton Thurgau verfügt über kein Tourismusgesetz, in dem eine gesetzlich festgelegte Kurtaxe geregelt ist. Um dennoch das Bewusstsein der Gäste für den Wert des Tourismus in der Region zu stärken, wurde für die Mitglieder von Thurgau Tourismus der TourismusBeitragTG eingeführt. Dieser ermöglicht es den Betrieben, ihre Mitgliederbeiträge an Thurgau Tourismus zu refinanzieren, ohne das eigene Marketingbudget zu belasten.
So funktioniert der TourismusBeitragTG
Der Tourismusbeitrag ist je nach Art des Übernachtungsbetriebs wie folgt festgelegt:
| Mitgliedschaft / Betrieb | Tourismusbeitrag |
| Hotellerie | CHF 2.50 |
| Campingplätze | CHF 1.50 |
| Jugendherbergen | CHF 1.50 |
| Ferienwohnungen, Bed and Breakfast | CHF 1.50 |
Der Tourismusbeitrag wird jedem übernachtenden Gast verrechnet, unabhängig vom Zweck des Aufenthalts und von der Art des Beherbergungsbetriebs. Kinder bis 16 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.
Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Kurtaxen fliessen die Mehreinnahmen direkt in die Betriebskasse der Mitglieder. Dabei ist zu beachten, dass der Tourismusbeitrag als separater Posten auf der Gästerechnung ausgewiesen und mit einem Mehrwertsteuersatz von 3.8 % deklariert wird.
Für die Umsetzung und Erhebung des Tourismusbeitrags ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb selbst verantwortlich.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Einführung des Tourismusbeitrags sind eine gültige Mitgliedschaft bei Thurgau Tourismus, eine unterzeichnete Vereinbarung zwischen Thurgau Tourismus und dem Beherbergungsbetrieb, die korrekte Ausweisung auf der Gästerechnung sowie die zweckgebundene Verwendung der Mehreinnahmen für touristisches Marketing.