Leitfaden für Stellplätze
Campingferien sind nach wie vor im Trend. Gerade in der Hochsaison, wenn Campingplätze bereits Wochen im Voraus ausgebucht sind, trifft man oft Wohnmobile und Campervans an Waldränder, Schulhof- oder sonstigen Parkplätzen an.
Damit der Wohnmobiltourismus nicht zur Belastung der Natur und Bevölkerung wird, sind nachhaltige Lösungen gesucht. Richtig geplant, kann es auch finanziell lukrativ sein. Wohnmobil- und Campervan-Touristen geben im Tag rund CHF 90.- pro Person für Erkundungstouren und Verpflegung aus.
Für die Planung eines neuen, gewerbmässigen Stellplatzes sind nachfolgend die wichtigsten Grundlagen zusammengetragen.
Stellplätze sind Parkplätze für Reisemobile auf denen Übernachten erlaubt ist. Sie sind meistens gebührenpflichtig. Im Vergleich zu einem Campingplatz bietet ein Stellplatz:
- keine bediente Rezeption. Die Buchung und Bezahlung erfolgen automatisiert am Platz oder digital.
- einen befristeten Aufenthalt von einer bis drei Nächten. Saison- oder Dauercamping ist nicht zulässig.
- keine oder minimale sanitäre Anlagen.
Häufig sind Stellplätze für autarke Wohnmobile ausgelegt – also mit einem geschlossenen Abwassersystem und einer Bordtoilette. Je nach Anlage bieten sie jedoch Stromsäulen sowie Stationen zur Frischwasserversorgung und Grauwasser- bzw. WC-Entsorgung.
Ein gewerbsmässiges zur Verfügung stellen von Stellplätzen ist grundsätzlich baubewilligungspflichtig. Entscheidend dabei ist die Zonenkonformität. In welcher Zone sich das Grundstück befindet und welche entsprechenden Vorschriften gelten, weiss die zuständige Gemeinde.
Als Grundsatz gilt:
- Ein öffentlicher Parkplatz einer Gemeinde benötigt eine entsprechende Anpassung in der Parkplatzspezifizierung.
- Restaurants innerhalb der Bauzone dürfen auf ihrem privaten Parkplatz ohne Bewilligung Stellplätze anbieten.
- Ein Neubau eines öffentlichen Stellplatzes muss zwingend in der Bauzone, Freizeit- / Öffentlichkeitszone oder Gewerbe- / Industriezone liegen.
- Für Bewilligungen ausserhalb der Bauzone ist der Kanton zuständig. Das Amt für Raumentwicklung hat dazu eine Informationsbroschüre für den Agrotourismus zu den Bewilligungsvoraussetzungen publiziert.
Um eine verlässliche Empfehlung für neue Wohnmobil-Stellplätze zu liefern, haben Wohnmobilland Schweiz, Swisscamps.ch und der TCS eine Planungshilfe erarbeitet. Diese kann per Mail mitsamt den ersten Gedanken zum Stellplatz-Projekt bestellt werden.
Es gibt von einfachen Bezahlsystemen wie Briefkasten mit Couvert, einkassieren durch den Platzwart bis Bezahlung über Apps oder komplexe Schrankensysteme alles. Beachtet werden muss, dass die Bezahlung nicht ausschliesslich über Twint erfolgen kann. Ausländische Gäste haben in der Regel kein Twint.
Thurgau Tourismus empfiehlt das System von Park’n’Sleep. Neben der Bezahlung mittels QR-Code, zeigt es online die Live-Verfügbarkeit an und minimiert dadurch den «Suchverkehr». Zudem ermöglicht es dem Stellplatz-Betreibenden eine einfache Parkkontrolle.
Für Private, die Begegnungen mit Gästen schätzen, gibt es auch andere interessante Plattformen:
- PlaceToBee (Produzenten)
- Landcamp.ch (Agrotourismus)
- Nomady
- Roadsurfer
- Etc.
Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Grundstückes. Bei offiziellen Parkplätzen ist die Haftung meistens bereits in der Betriebshaftpflicht / Gemeindehaftpflicht abgedeckt. Bei einem privaten Landeigentümer ist es ratsam, dies kurz mit der Versicherungsgesellschaft zu klären.