Kurtaxe & Meldepflicht

Wer im Thurgau Gäste beherbergt, bewegt sich innerhalb klarer rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Informationen zusammen und zeigt, worauf Beherbergungsbetriebe im Thurgau achten müssen.

Kurtaxe

Da der Kanton Thurgau über kein Tourismusgesetz verfügt, wird den Gästen keine gesetzliche Kurtaxe verrechnet. Zur Förderung des Thurgauer Tourismus und zur Refinanzierung des Mitgliederbeitrags haben Beherbergungsbetriebe, die Mitglied bei Thurgau Tourismus sind, jedoch die Möglichkeit, von ihren Gästen einen Tourismusbeitrag zu erheben.

Bewilligung

Wer ein Gästezimmer oder eine Ferienwohnung anbieten möchte, sollte sich vorgängig beim Bauamt der zuständigen Gemeinde über die Zonenkonformität informieren. Steht dem Vorhaben nichts entgegen, muss die kommerzielle Vermietung beim Einwohneramt gemeldet werden.

Meldepflicht

Beherbergungsbetriebe sind gesetzlich verpflichtet, die Personalien und die Herkunft ihrer Gäste der Kantonspolizei Thurgau zu melden. Herkömmliche Meldescheine werden entweder von der Polizei abgeholt oder vom Betrieb an den zuständigen Polizeiposten überbracht. Die gastgebenden Betriebe sind angehalten, frühzeitig Kontakt mit dem regionalen Polizeiposten aufzunehmen.

Elektronische Übermittlung mit Reservationssystem

Gästedaten können auch elektronisch an die Hotelkontrolle der Kantonspolizei Thurgau übermittelt werden. Da die technische Umsetzung je nach Reservationssystem unterschiedlich ist, wird interessierten Betrieben empfohlen, sich direkt mit der Kantonspolizei Thurgau in Verbindung zu setzen.

Elektronische Übermittlung ohne Reservationssystem

Kleinere Betriebe ohne Reservationssystem können die Gästedaten manuell in eine CSV-Datei eintragen und per E-Mail an die Kantonspolizei Thurgau senden. Der dafür benötigte Hotelcode muss vorgängig bei der Kantonspolizei beantragt werden.