Lizenzbedingungen - OpenData Policy

Lizenzvertrag

zwischen:
Thurgau Tourismus
Friedrichshafnerstrasse 55a
CH-8590 Romanshorn
nachfolgend LIZENZNEHMER genannt

und dem ERFASSER der Stammdaten

Vereinbarung

1. Präambel und Vertragsgegenstand

Mit dieser Vereinbarung räumt der ERFASSER dem LIZENZNEHMER bestimmte Rechte an fotografischen, filmischen und/oder anderen visuellen oder audiovisuellen Werken (nachfolgend "Werke") ein bzw. überträgt diese Rechte.
Sofern diese Werke nicht schon bestehen, werden die zu erstellenden Werke in dieser Vereinbarung definiert.

2. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag bezieht sich auf folgende Werke welche im Rahmen dieses Formulares dem LIZENZNEHMER zugesandt werden.

3. Umfang der Rechteübertragung bzw. Rechteeinräumung

  • Soweit übertragbar, werden sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den Werken auf die Destination übertragen;
  • Der ERFASSER verzichtet ausdrücklich auf die Ausübung seiner Urheber-persönlichkeitsrechte, die nicht übertragen werden können, namentlich das Veröffentlichungsrecht, die Werkintegritätsrechte, das Anerkennungsrecht (Nennung als Urheber), das Recht zur Festlegung der Urheberbezeichnung, den Entstellungsschutz, das Zutritts- und Ausstellungsrecht sowie den Schutz vor Zerstörung;
  • Der LIZENZNEHMER kann frei über die Werke verfügen.

4. Lieferung der Daten

Die Lieferung der Daten erfolgt im festgelegten Dateiformat und den entsprechenden Qualitätsrichtlinien.

5. Entschädigung / Lizenzgebühr

Der LIZENZNEHMER leistet keine Entschädigung bzw. Lizengebühr.

6. Sub-Lizenzen

Die LIZENZNEHMER kann die Werke unter folgender Lizenz an Dritte weitergeben: CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de

7. Änderung an den Werken

Sämtliche Änderungen/Anpassungen sind einschränkungslos zulässig.

8. Gewährleistung und Schadloshaltung

Der ERFASSER gewährleistet, dass (i) er sämtliche Rechte an den Werken besitzt, (ii) die Werke für die vereinbarten Zwecke übertragen/lizenziert und verwendet werden können und (iii) dass dieser Verwendung keinerlei Rechte Dritter entgegenstehen.
Insbesondere gewährleistet der ERFASSER dass er die erforderliche Zustimmung aller beteiligten Models und von allen weiteren beteiligten Personen gültig eingeholt hat und dass die Verwendung der Werke keine Marken, Designs oder Urheberrechte Dritter verletzt.
Der ERFASSER hält den LIZENZNEHMER im Falle der Geltendmachung solcher Rechte durch Dritte vollumfänglich schadlos.

9. Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, wird sämtliche Haftung der Destination gegenüber dem ERFASSER (einschliesslich der Haftung für Hilfspersonen) ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

Diese Vereinbarung ersetzt in ihrem Regelungsbereich alle früheren (mündlichen und/oder schriftlichen) Abreden zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sämtliche Abweichungen von dieser Vereinba-rung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Email genügt).
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der Vereinbarung davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen oder unwirksamen Teil der Vereinbarung durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

Diese Vereinbarung untersteht vollumfänglich materiellem Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Firmensitz des LIZENZNEHMER.